Netzzugangszertifizierung für Energiespeicherkraftwerke
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Ein Speicherkraftwerk bezeichnet einen großen Energiespeicher, in welchem elektrische Energie zwischengespeichert werden kann. Speicherkraftwerke wandeln elektrische Energie je nach Kraftwerkstyp in potenzielle (Lageenergie), kinetische, chemische oder Wärmeenergie um, die in dieser Form eine bestimmte Zeit gespeichert und bei Bedarf wieder in elektrische Energie
Was ist ein anlagenzertifikat?
Damit erhalten Sie die in Deutschland für den Netzzugang vorgeschriebene und unabhängige Bestätigung über die Erfüllung der Netzanschlussanforderungen. Sie minimieren mit einem Anlagenzertifikat von DNV Risiken und gewinnen das Vertrauen Ihrer Projektpartner, Investoren und Versicherer.
Was ist ein Netzzugang?
Durch den Netzzugang ist das Recht zur Belieferung einer Entnahmestelle nach vorheriger Einspeisung an anderen Punkten des Netzes gewährleistet. Der Netzzugang ist vom Netzanschluss zu unterscheiden, der ausschließlich die physische bzw. technische Netzanbindung darstellt.
Kann der Netzbetreiber die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte mitteilen?
Ja. Die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, sofern sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist [§ 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)].
Wie viele Erzeugeranlagen werden künftig an das Netz angeschlossen?
Einerseits haben die Netzbetreiber eine Anschlusspflicht für Erzeugungsanlagen aus Sonnen-, Wind-, Wasserkraft und Biomasse. Andererseits werden statt ein paar Tausend künftig mehrere Millionen Erzeugeranlagen an die Netze angeschlossen werden. Und hinzukommen die Speicher großer und kleiner Anlagen, die ebenfalls in das Netz einspeisen sollen.
Wer ist für die Einhaltung der netzzugangsbestimmung verantwortlich?
Die Hersteller von EZE bzw. die Betreiber von EZA sind für die Einhaltung der Anforderungen der jeweiligen Netzzugangsbestimmung verantwortlich. Die Nachweise werden im Allgemeinen anhand eines dreistufigen Prozesses durchgeführt:
Welche Normen gibt es für Elektrische Energiespeichersysteme?
Die Normenreihe DIN EN IEC 62933 Elektrische Energiespeichersysteme (EES-Systeme) mit ihren fünf Teilen mit Technischen Spezifikationen ist aktuell in der Fassung von 2019 in Kraft. Darüber hinaus wurde für den Anschluss von Speichern an die Netze die VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 weiterentwickelt.