Ankündigung der Umweltverträglichkeitsprüfung der Energiespeicherbasis
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
1 Einleitung. Der § 1 UVPG gibt vor, dass bei prüfpflichtigen Vorhaben, Plänen und Programmen die Auswirkungen auf die Umwelt zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. § 12 UVPG sieht die Bewertung der Umweltauswirkungen im Rahmen des
Was ist die Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung?
Neben der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU dient die Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch der Vereinfachung, Harmonisierung und anwenderfreundlicheren Ausgestaltung dieses Rechtsbereichs. Hintergrund ist, dass das UVPG bisher unnötig komplizierte und schwer verständliche Vorschriften enthält.
Wie kann man Umweltschutz und Verbraucherschutz gemeinsam gestalten?
Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung dient der Vereinfachung, Harmonisierung und anwenderfreundlicheren Ausgestaltung dieses Rechtsbereichs.
Was ist der Unterschied zwischen Stromspeicherung und Letztverbrauch?
Deshalb müsse im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) klargestellt werden, „dass Stromspeicherung bei anschließender Rückspeisung in das öffentliche Netz keinen Letztverbrauch darstellt“. Bei der Speicherung handle es sich schließlich weder um Erzeugung noch um Letztverbrauch, sondern um eine zeitliche Verschiebung des Letztverbrauchs.