Plan eines neuen Energiespeicher-Umsetzungsgesetzes
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Entwurf eines neuen FAQ-Dokuments zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung Am 29. September 2024 den Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Die WPK hat mit Schreiben vom 27. September 2024 gegenüber den Ausschüssen Stellung genommen und
Wie geht es weiter ohne Energiespeicher?
Ohne Energiespeicher kann es aus Sicht von Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), bei der Energiewende nicht weitergehen. Es brauche Speicher auf Seiten der Erzeugung, im Netz und beim Verbrauch.
Welche Vorteile bietet der Bau und Ausbau von Speichern?
Der Bau und Ausbau von Speichern sollte Altmann zufolge vorrangig auf bereits bestehenden Industrie- und Kraftwerksstandorten erfolgen, „auch während ihrer aktiven Betriebsphase“. Die Investitionen an diesen Standorten seien ökologisch vorteilhaft und ermöglichten die Hebung von Systemeffekten im bestehenden Stromnetz.
Wie geht es weiter mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?
Christian Heine, Sprecher der Geschäftsführung Hamburger Energiewerke GmbH, bewertete den politischen Rahmen für Wärmespeicher als „solide gesetzt“. Daher sollte das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis mindestens 2030 verlängert und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze langfristig finanziell abgesichert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Stromspeicherung und Letztverbrauch?
Deshalb müsse im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) klargestellt werden, „dass Stromspeicherung bei anschließender Rückspeisung in das öffentliche Netz keinen Letztverbrauch darstellt“. Bei der Speicherung handle es sich schließlich weder um Erzeugung noch um Letztverbrauch, sondern um eine zeitliche Verschiebung des Letztverbrauchs.