Ausschreibungsbekanntmachung für das Projekt „Industrielles Energiespeicherkraftwerk
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Es ist ein All-in-One-Lösung für die Industrie 4.0 Applikation. 1. Kontinuierliche Überwachung der Saugleistung und der Staubbelastung der Filter (Remote – Alarm bei Verstopfung). 2. Überwachung des gesamten Systems mit einer
Wann gibt die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsrunde bekannt?
Die Bundesnetzagentur gibt fünf bis acht Wochen vor dem jeweiligen Termin die wichtigsten Parameter der Ausschreibungsrunde auf diesen Seiten im Internet bekannt. Die Gebote müssen bis zum Gebotstermin am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Bei der Gebotsabgabe sind die Formatvorgaben der Bundesnetzagentur zwingend einzuhalten.
Was ist das Ausschreibungsvolumen?
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der zu installierenden Leistung zu verstehen, für die ein Zahlungsanspruch zu einem Gebotstermin erworben werden kann. Die Summe von 700.000 Kilowatt, die 2022 vergeben wird, ( § 28c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG ), ist gleichmäßig auf die beiden Gebotstermine zu verteilen ( § 28c Abs. 1 Satz 2 EEG ).
Was sind die Anforderungen an bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen?
Die Anforderungen an Bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen sind im § 30 EEG 2023 festgelegt. Das umfasst neben persönlichen Daten, dem Energieträger, Gebotstermin und Gebotswert auch die Gebotsmenge, die grundsätzlich mehr als 1 MW umfassen muss.