Ausschreibungsverfahren für ein Fabrik-Energiespeicherprojekt
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Teilnahmevoraussetzungen. An den Ausschreibungen kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Es handelt sich um ein projektbezogenes Verfahren, d.h. die Zuschläge werden den gemeldeten Genehmigungen zugeordnet. Ein Bieterbezug besteht dahingehend, dass der Bieter bis zur Rückerstattung der Schuldner der Sicherheiten bleibt.. Gebote für noch nicht geförderte
Welche Ausschreibungen gibt es für erneuerbare Energie?
Die Bundesnetznetzagentur führt Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen durch. Hierbei gibt es drei Ausschreibungstypen: Windenergie an Land, Photovoltaikanlagen und Biomasse.
Welche Vorschriften gelten bei Ausschreibungen von geringem Auftragswert?
Bei Ausschreibungen von geringem Auftragswert gelten ausschließlich die nationalen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe. Gleichwohl sollten die allgemein in der EU geltenden Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung beachtet werden.
Wie oft darf man an der Ausschreibung mit teilnehmen?
Anlagen, deren bisheriges Förderende in spätestens 8 Jahren erreicht ist, können an der Ausschreibung mit teilnehmen. Aufgrund dieser Regelung stellen Bestandsanlagen hier den Großteil der Angebote, die Folgeförderung ist jedoch nur einmalig für zehn Jahre möglich.
Welche Vergabeverfahren gibt es?
Dabei gibt es unterschiedliche Vergabeverfahren. In einem offenen Verfahren kann jedermann ein vollständiges Angebot einreichen. Dieses Verfahren wird am häufigsten angewandt. Jedermann kann die Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren beantragen, jedoch dürfen nur in die engere Wahl kommende Teilnehmer ein Angebot einreichen.
Wie kann ich an einer öffentlichen Ausschreibung in einem anderen EU-Land teilnehmen?
Sie können ohne Diskriminierung an einer öffentlichen Ausschreibung in einem anderen EU-Land teilnehmen. Sie können Unterlagen (Bescheinigungen, Diplome usw.) einreichen, die in Ihrem Land ausgestellt wurden.