Richtlinie für Energiespeicher-Ladestationen
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Seit dem 20.11.2023 ist die geänderte bzw. neu gefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III, Richtlinie (EU) 2023/2413) in Kraft. Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der RED III in nationales Recht in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort veröffentlicht.
Was ist das Förderprogramm „öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“?
In dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (2021-2025) stellt das BMDV insgesamt nochmals 500 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bereitgestellt.
Welche Richtlinie gilt für die Ausstattung von Ladeplätzen?
Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst. und Tiefgaragen.
Welche Normen gibt es für Ladestationen?
Für die Hersteller von Ladestationen sind vor allem die Produktnormen der Normenreihe IEC 61851 relevant, in der die Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge festgelegt sind. Für die Installation von Ladestationen ist die Errichtungsnorm OVE E 8101 (insbesondere Teil 722) wesentlich.
Was ist ein Energiespeicher?
Energiespeicher nehmen an der Schnittstelle zwischen volatiler Erzeugung und Verbrauch eine Pufferfunktion ein und leisten mit dieser Flexibilität einen wertvollen Beitrag für die Transformation des Energiemarkts.
Wie lange ist die geförderte Ladeinfrastruktur in Betrieb?
Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass die geförderte Ladeinfrastruktur für mindestens sechs Jahre in Betrieb ist (Mindestbetriebsdauer als Zweckbindungsfrist). Die Sicherstellung des Betriebs kann auch durch Dritte erfolgen. Der Zuwendungsempfänger muss über die gesamte Mindestbetriebsdauer Eigentümer der geförderten Ladeinfra-struktur sein.
Wie funktioniert die Ladeleitung?
Die Ladeleitung ist immer fest an den Ladestationen angeschlossen. Im Gegen-satz zu den anderen Ladebetriebsarten mit Wechselstrom ist bei dieser das Ladegerät in der Ladestation integriert. Die Kom-munikation zwischen Ladestation und Fahrzeug erfolgt wie beim Laden nach Ladebetriebsart 3 über die Ladeleitung.