Umsatzberechnung für Energiespeichersysteme mit Spitzenausgleich
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Im Zusammenhang mit der Energiewende und der Herausforderung der Integration Erneuerbarer Energien (insbesondere Windenergie und Photovoltaik) in das
Was ist der Spitzenausgleich?
Mit der einjährigen Verlängerung des so genannten Spitzenausgleichs werden energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes angesichts der hohen Energiepreise unterstützt und die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung gewährleistet.
Welche Entlastungen werden bei der Ermittlung des Spitzenausgleichs berücksichtigt?
Die Entlastungen bei der Stromsteuer nach § 9a und § 9b StromStG werden bei der Ermittlung des Spitzenausgleichs generell berücksichtigt – auch wenn diese bislang noch nicht beantragt wurden. Füllen Sie den Antrag auf der Website des zuständigen Hauptzollamts aus.
Was bedeutet die Neuregelung des Spitzenausgleichs?
Mit der Neuregelung des Spitzenausgleichs müssen die Unternehmen weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie haben einerseits ab 2013 nachzuweisen, dass sie Energiemanagement betreiben, andererseits wird der Spitzenausglbeich ab 2015 an das Erreichen von Energieeffizienzsteigerungszielen in der gesamtdeutschen Wirtschaft gekoppelt.
Was ist der Stromsteuer-Spitzenausgleich?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen, können über den sogenannten Stromsteuer-Spitzenausgleich einen Teil der von ihnen bezahlten Stromsteuer zurückerhalten. Doch nur ein Bruchteil der berechtigten Unternehmen nimmt die mögliche Stromsteuererstattung in Anspruch.
Was ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem?
Das Unternehmen muss ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reicht auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz aus.