Neueste Ausschreibungsankündigung für Energiespeicher des Stromnetzunternehmens
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Lange mussten die Bieter auf die Ergebnisse warten. Die technologiespezifische Photovoltaik-Ausschreibung war erneut deutlich überzeichnet. Bei den
Wann finden die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen statt?
Mai und zum 1. September eines Jahres durchgeführt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39n EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.
Wann kommt die letzte Ausschreibung der Bundesnetzagentur?
Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die deutlich gestiegenen Kosten bei den Komponenten der Anlagen. Die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 war zudem deutlich unterdeckt. Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15.
Wie funktioniert eine Ausschreibung?
Die Ausschreibungen erfolgen technologieoffen, d.h. die Bieter entscheiden selber mit welcher Kombination von Technologien sie in die Auktion gehen. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die deutlich gestiegenen Kosten bei den Komponenten der Anlagen.
Was sind die Anforderungen an bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen?
Die Anforderungen an Bietende und ihre Gebote zur Teilnahme an den Ausschreibungen sind im § 30 EEG 2023 festgelegt. Das umfasst neben persönlichen Daten, dem Energieträger, Gebotstermin und Gebotswert auch die Gebotsmenge, die grundsätzlich mehr als 1 MW umfassen muss.