Einzelpersonen können an der gemeinsamen Energiespeicherung teilnehmen
Unsere faltbaren Photovoltaik-Energiespeichercontainer setzen neue Maßstäbe in der mobilen und nachhaltigen Energieversorgung. Mit einem durchdachten Design und robuster Technologie bieten wir skalierbare Lösungen für flexible Einsatzorte – ob in der Notstromversorgung, auf Baustellen oder in entlegenen Regionen.
Dank der leichten Transportierbarkeit, schnellen Inbetriebnahme und modularen Struktur sind unsere Container die ideale Lösung für die autonome Stromversorgung ohne feste Infrastruktur. Durch die Kombination aus Solarpanelen und innovativer Speichertechnik ermöglichen wir zuverlässige Strombereitstellung – jederzeit und überall.
Neben der Möglichkeit, innerhalb desselben Gebäudes gemeinsam erzeugte erneuerbare Energie zu nutzen, bestehen weitere gesetzlich verankerte Konzepte der gemeinsamen
Was versteht man unter Energy Sharing?
Im EU-Recht steht der Begriff „Energy Sharing“ für eine der Tätigkeiten, der gemeinschaftlich handelnde Eigenversorger, EE-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften nachgehen können: Nämlich die gemeinschaftliche Erzeugung von Strom durch eine Personenmehrheit, der dann wiederum durch einzelne Personen individuell verbraucht wird.
Was ist die Grundidee des Energy Sharing?
1. Grundidee des Energy Sharing Die Grundidee des Energy Sharing basiert auf den renewable energy communities (REC) aus Artikel 22 der RED II (Richtlinie 2018/2001/EU 4 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) und den citizen energy communities (CEC) aus Artikel 16 der Strommarktbinnenrichtlinie.
Welche Gesetze gibt es für Energy Sharing?
BBH (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des „Energy Sharing“, zuletzt geprüft am 07.08.2023. BNetzA - Bundesnetzagentur (2023a): Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuer-baren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG, Beschlusskammer 6. BK6-22-300.
Wie kann Energy Sharing zur Energiewende beitragen?
Da sich aus dem aktuellen EU-Recht bezüglich Energy Sharing kein Änderungsbedarf ergibt und bisher auch kein klarer Nachweis vorliegt, wie Energy Sharing besser als andere Ansätze zur Zie-lerreichung der Energiewende beitragen kann, ist es eine Option, keine dahingehenden Anpas-sungen im deutschen Energierecht durchzuführen.
Was ist eine Energy-Sharing-Gemeinschaft?
Bürgerenergiegenossenschaften erhalten die Möglichkeit, ihre Mitglieder mit Ökostrom aus eigenen Anlagen zu versorgen. Die Mitglieder der Energy-Sharing-Gemeinschaften teilen sich die Aufwendungen und Investitionen. Gleichzeitig leisten sie mit den Investitionen einen Beitrag zur Senkung der CO 2 -Emission und zur Beschleunigung der Energiewende.
Welche Sonderregelungen gibt es für Energy Sharing?
Sonderregelungen sind allerdings für eine bestimmte Form des Energy Sharing geplant: Mit dem Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG-Entwurf (BReg 2023)).